Mit Gift, Fallen und Schrot gegen "Krummschnäbel"
Illegale Greifvogelverfolgung
Greifvögel gelten leider manchen Menschen immer noch als Konkurrenten. Vor allem bei Geflügelhaltern und Niederwildjägern stehen Habichte, Wanderfalken und Mäusebusssarde vielfach nicht besonders hoch im Kurs. Mit Fallen, Gift und Flinten werden die geschützten Vögel bis heute illegal verfolgt.
Im Rhein-Sieg-Kreis hat das Komitee gegen den Vogelmord seit dem Jahr 2005 insgesamt 26 Fälle illegaler Greifvogelverfolgung registriert - unsere Region gehört damit zu den Hochburgen dieser Form der Umweltkriminalität in Deutschland! Die häufigste Verfolgungsmethode war der Abschuss mit 14 Fällen - überwiegend mit Luftgewehr und Schrotmunition - gefolgt von Gift (5 Fälle) und der Verwendung von Habichtfangkörben (ebenfalls 5 Fälle). Dazu kommen zwei Mal illegale Haltung geschützter Greifvögel. 22 Vögel wurden getötet: 6 Turmfalken, 5 Rotmilane, jeweils 4 Habichte und Mäusebussarde, 2 Uhus und 1 Rohrweihe.
In den meisten Fällen ist ein Bezug zu Hühner- oder Taubenhaltung zu vermuten, Jagd spielt als Triebfeder in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis wohl eher eine untergeordnete Rolle. In 20 Jahren konnten lediglich zwei Täter überführt werden: Ein Geflügelhalter aus Swisttal, der einen Habichtfangkorb aufgestellt hatte, und ein Taubenzüchter aus Bornheim, der zuhause einen Habicht gefangen und dann vor den Augen seiner Arbeitskollegen in Meckenheim erschlagen hatte!
Bei der Aufklärung solcher Straftaten sind die Behörden auf die Mitarbeit der Bevölkerung angewiesen. Was Sie dabei beachten müssen und weiterführende Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite des Komitees gegen den Vogelmord und im Leitfaden Greifvogelverfolgung (PDF 1,08 MB).